Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)


Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen sondihop.ch

Stand 01.2021

1. Allgemeines

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten unter Ausschluss allfälliger Bedingungen des Käufers und vorbehältlich abweichender, schriftlicher Vereinbarungen für sämtliche Rechtsgeschäfte der Sonderegger AG Herisau (nachstehend „SONDEREGGER“), in denen SONDEREGGER Verkäufer von Waren und Anlagen ist.

1.2. Mit der Bestellung von Waren, Anlagen, Zubehör oder Ersatzteilen aus dem Sortiment von SONDEREGGER gelten die Bedingungen als angenommen.

1.3. Abweichende Bestimmungen werden nur anerkannt, wenn diese von SONDEREGGER vorgängig sowie ausnahmslos in schriftlicher Form bestätigt wurden.

2. Zustandekommen des Vertrages

2.1. Die unter sondishop.ch publizierten Produkte und Preise verstehen sich freibleibend.

2.2. Voraussetzung für das Zustandekommen eines gültigen Vertrages ist, dass die Lieferadresse in der Schweiz oder dem Fürstentum Liechtenstein liegt. Der Vertrag über eine Lieferung kommt mit der Bestellung des Käufers zustande. SONDEREGGER stellt eine schriftliche Auftragsbestätigung nur auf explizites Verlangen des Käufers aus.

2.3. Sollte SONDEREGGER die Bestellung des Käufers nicht verarbeiten können, wird dies dem Käufer innerhalb von 10 Arbeitstagen in schriftlicher Form mitgeteilt sowie nach Möglichkeit ein allfälliges Alternativangebot unterbreitet.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1. Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken exklusive der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer. Allfällige Nebenkosten, namentlich für Verpackung, Fracht und Versicherung sowie für Abgaben und Gebühren aller Art werden dem Käufer in Rechnung gestellt. Allfällige Aufwendungen für die Montage und die Inbetriebnahme einer Anlage gehen zusätzlich vollumfänglich zu Lasten des Käufers.

3.2. Nach abgeschlossener Bestellung erhält der Käufer eine Rechnung per E-Mail. Die Zahlungen sind vom Käufer in der ausgewiesenen Währung ohne Abzug von Rabatten, Skonti, Spesen oder Kosten irgendwelcher Art auf das von SONDEREGGER angegebene Bankkonto zu leisten. Die Verrechnung von Guthaben von SONDEREGGER mit irgendwelchen Gegenforderungen bedarf der vorgängigen schriftlichen Vereinbarung.

3.3. Nachfolgend sind die möglichen Zahlungsmittel aufgeführt. SONDEREGGER kann einzelne Zahlungsmittel ohne weitere Begründung generell oder für spezielle Käufer ausschliessen. Folgende Zahlungsmöglichkeiten werden angeboten:

Rechnung

Im Rahmen der Zahlungsvariante Rechnung führt SONDEREGGER zunächst eine Bonitätsprüfung durch. Vorbehältlich abweichender Vereinbarungen sind Rechnungen von SONDEREGGER spätestens innert 30 Tagen seit Datum der Ausstellung der Rechnung zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Frist ist SONDEREGGER berechtigt, den Käufer durch Ansetzung einer Zahlungsfrist in Verzug zu setzen und nach Fristenablauf Verzugszins und Spesen zu berechnen. Der Ersatz weiteren Schadens durch den Käufer bleibt vorbehalten.

Vorauszahlung

Bei Zahlungsverzug oder bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder der Kreditwürdigkeit des Käufers ist SONDEREGGER – unbeschadet ihrer sonstigen Rechte – befugt, für noch nicht durchgeführte Lieferungen Vorauszahlungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer sofort fällig zu stellen. Die Lieferpflicht ruht solange der Käufer mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist.

4. Lieferbedingungen

4.1. Generell gilt, dass die bestellten Waren und Anlagen an eine Schweizer Adresse oder eine Adresse im Fürstentum Liechtenstein gesandt oder an unserem Geschäftsstandort in Herisau abgeholt werden können. Die Art des Versandes ist abhängig vom Gewicht und erfolgt per Post oder über einen Spediteur. Die entsprechenden Lieferkosten gehen unabhängig vom Bestellwert zu Lasten des Käufers. Hiervon abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

4.2. Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an die Post oder einen Spediteur auf den Käufer über.

4.3. Die Transportversicherung gegen Schäden aller Art muss ausdrücklich vom Käufer abgeschlossen werden und geht zu seinen Lasten. Ansprüche wegen Verlust, Verspätung oder Beschädigung auf dem Transport sind vom Käufer innerhalb der vorgeschrieben Frist an das Transportunternehmen zu richten. Im Unterlassungsfalle trägt der Käufer die volle Verantwortung.

4.4. Lieferfristen beginnen mit der Bestellung des Käufers oder der Absendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch SONDEREGGER zu laufen. Im Falle einer Vorauszahlung gilt die Lieferfrist ab dem Zeitpunkt, ab welchem die entsprechenden Sicherheiten von Seiten des Käufers vollständig geleistet wurden.

4.5. Aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt, unvorhersehbarer Umstände oder sonstigen Störungen des Geschäftsbetriebs von SONDEREGGER oder deren Lieferanten, die trotz zumutbarer Sorgfalt nicht abwendbar sind, können sich Liefertermine in einem angemessenen Zeitraum verschieben.

4.6. Bei Lieferterminüberschreitungen hat der Käufer SONDEREGGER Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist einzuräumen. Aus der Überschreitung vereinbarter Lieferfristen entstehen dem Käufer keinerlei Ansprüche auf Schadenersatz wegen Verspätung, Nichterfüllung oder Dahinfallen des Vertrages.

5. Mängelrüge

5.1. Der Käufer hat die Warte nach Erhalt unverzüglich auf allfällige Mängel zu prüfen. Erkennbare Transportschäden und weitere erkennbare Mängel sind SONDEREGGER unverzüglich, spätestens jedoch 5 Tage nach Erhalt der Lieferung der Ware oder 10 Tage nach Montage und Inbetriebnahme der Anlage schriftlich zu melden.

5.2. Nicht erkennbare Mängel sind unverzüglich nach deren Entdeckung, spätestens jedoch vor Ablauf der Gewährleistungsfrist gemäss Ziffer 6.3 schriftlich anzuzeigen und unter Beilage der vollständigen Kaufbelege entsprechend nachzuweisen.

5.3. Eine Unterlassung der rechtzeitigen Mängelrüge und/ oder Verwendung der mangelhaften Ware gelten als Genehmigung der Lieferung.

 6. Gewährleistung

6.1. Der Käufer ist verpflichtet, sich mit den mitgelieferten Bedienungsanleitungen und Handbüchern über die richtige Handhabung und Wartung zu informieren.

6.2. Bei ausgewählten Geräten ist für die Anerkennung von Gewährleistungsansprüchen ein Nachweis für die lückenlose Durchführung der vom Hersteller vorgeschriebenen Service- und Wartungsarbeiten zu erbringen. Die Wartungsintervalle sind der Bedienungsanleitung zu entnehmen. SONDEREGGER empfiehlt explizit den Abschluss einer entsprechenden Service- und Wartungsvereinbarung.

6.3. Die Ansprüche des Käufers gegen SONDEREGGER auf Gewährleistung für Mängel der Sache im Sinne von Art. 197 des Schweizerischen Obligationenrechts verjähren innert 12 Monaten. Soweit der Käufer die Ware für seinen persönlichen oder familiären Gebrauch erworben hat, beträgt die Verjährungsfrist für die Gewährleistung ausnahmsweise 24 Monate. Die Gewährleistungsdauer für Gebraucht- und Vorführgeräte, welche direkt von SONDEREGGER bezogen werden, beträgt 6 Monate. Die Verjährungsfrist beginnt mit Lieferung der Ware an den Käufer respektive mit der Montage und Inbetriebnahme der Anlage.

6.4. Für alle durch SONDEREGGER durchgeführten Reparaturen beträgt die Gewährleistungsdauer 6 Monate. Diese beschränkt sich jedoch auf den expliziten Umfang der durchgeführten Reparaturarbeiten.

6.5. Für alle Ersatzteile übernimmt SONDEREGGER grundsätzlich keine Gewährleistung.

6.6. SONDEREGGER behält sich ausdrücklich das Recht vor, Mängel, welche durch den Käufer geltend gemacht werden, durch eigenes kompetentes Personal überprüfen zu lassen.

6.7. Soweit nachweisbar ein Mangel an der gelieferten Ware oder Anlage vorliegt, für welchen SONDEREGGER Gewährleistung schuldet, ist SONDEREGGER zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist einzuräumen. Dabei steht SONDEREGGER das Recht zu, die Art der Nacherfüllung wie Nachbesserung (Reparatur) oder Ersatzlieferung zu wählen.

6.8. Durch Nachbesserungen (Reparaturen) oder Ersatzlieferungen während der Gewährleistungsdauer tritt weder eine Verlängerung der ursprünglichen Garantiezeit ein noch beginnt diese von neuem.

6.9. Für Nachbesserungen (Reparaturen) während der Gewährleistungsdauer werden keine Leihgeräte gestellt oder Kosten hierfür übernommen. Ausgetauschte Ersatzteile oder Geräte gehen in das Eigentum von SONDEREGGER über.

6.10. Von der Gewährleistung ausdrücklich ausgeschlossen sind Mängel, welche den vorausgesetzten Gebrauch der gelieferten Ware oder Anlage nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, namentlich Kratzer, Beulen oder Quetschungen sichtbarer, äusserlicher Teile.

6.11. Ebenfalls von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, welche dem Käufer bereits beim Kauf bekannt waren.

6.12. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind im Weiteren Schäden mit folgenden Ursachen: fehlerhafte Installation respektive Nichtbeachtung der Anweisungen zur Inbetriebnahme; bestimmungswidrige, unsachgemässe oder falsche Handhabung, Nutzung oder Bedienung; Missachtung von Betriebsvorschriften; natürliche Abnützung (Verschleissteile); Reparaturen oder Abänderungen, die nicht von SONDEREGGER oder einem explizit und vorgängig von SONDEREGGER autorisierten Partner vorgenommen wurden; Verwendung von Nicht-Originalzubehör oder Nicht-Originalersatzteilen; Verwendung ungeeigneter Chemikalien; äussere Einwirkungen wie beispielsweise Schäden durch Witterungseinflüsse oder sonstige Naturerscheinungen sowie Fremdbeschädigungen.

6.13. Die Gewährleistungsansprüche des Käufers können von diesem nicht mehr geltend gemacht werden, wenn dieser selbst ohne vorgängige schriftliche Zustimmung von SONDEREGGER Reparaturversuche durchgeführt hat oder durch Dritte hat durchführen lassen, es sei denn, der Käufer weist nach, dass diese Änderungen die Gewährleistungsarbeiten seitens SONDEREGGER nicht oder nur unwesentlich erschwerten und die gemeldeten Mängel nicht auf diese Reparaturarbeiten zurückzuführen sind.

6.14. Ebenso sind die Gewährleistungsansprüche des Käufers eingeschränkt, wenn dieser ohne vorgängige schriftliche Zustimmung von SONDEREGGER Betriebsstoffe, Reinigungs- und Pflegemittel sowie Ersatz- und Zubehörteile verwendet, die nicht vom Hersteller freigegeben sind.

6.15. In Fällen, in welchen der Käufer einen unberechtigten Gewährleistungsanspruch erhebt und SONDEREGGER durch die Prüfung dieser Mängelrüge Kosten entstehen, haftet der Käufer für diese Kosten, sofern er fahrlässig gehandelt hat.

6.16. Weitergehende Ansprüche des Käufers im Zusammenhang mit Sachmängeln – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind grundsätzlich ausgeschlossen.

7. Haftungsausschluss auf Informationen (Produkt, Verfügbarkeit, Garantieangaben, etc.)

7.1. Die auf sondershop.ch dargestellten Informationen werden regelmässig aktualisiert. Diese stammen zum Teil direkt von Markenherstellen. Vor diesem Hintergrund übernimmt SONDEREGGER keine Haftung für Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen. Alle Angaben auf sondershop.ch sind ohne Gewähr und nicht als Zusicherung zu verstehen.

7.2. Ausserdem behält sich sondershop.ch das Recht vor, Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Internetseiten jederzeit ohne Mitteilung vorzunehmen beziehungsweise zu aktualisieren. Bei den im Webshop unter der Rubrik Aktionen oder Schnäppchen geführten Produkte handelt es sich um Vorführgeräte, Ausstellgeräte, Einzelstücke oder Occasionen, welche entsprechend gekennzeichnet sind. Diese Produkte werden zu sehr attraktiven Nettopreisen verkauft. Die Angebote sind in der Regel Einzelstücke und verstehen sich solange Vorrat. Zwischenverkauf, Modellwechsel und Preisänderungen sind jederzeit möglich.

8. Haftung im Übrigen

8.1. Alle Fälle von Vertragsverletzungen und deren Rechtsfolgen sowie Ansprüche des Käufers, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie gestellt werden, sind in diesen Geschäftsbedingungen abschliessend geregelt. Insbesondere sind alle nicht ausdrücklich genannten Ansprüche gegen SONDEREGGER auf Schadenersatz, Minderung, Aufhebung des Vertrages oder Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen.

8.2. In keinem Fall bestehen Ansprüche des Käufers auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie namentlich Mehraufwendungen, Rückrufkosten, Produktionsausfälle, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie von anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, soweit ihm zwingendes Recht entgegensteht.

8.3. Beruht die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, haftet SONDEREGGER nach den gesetzlichen Vorschriften.

8.4. SONDEREGGER haftet nicht für Auskünfte oder Beratung, sofern diese nicht ausdrücklich Vertragsbestandteil sind und sofern in diesem Zusammenhang nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Allfällige technische Informationen und Empfehlungen im Rahmen der Abwicklung eines Auftrags erfolgen grundsätzlich ausserhalb vertraglicher Verpflichtungen.

8.5. Der Käufer haftet für die Tauglichkeit der Montageumgebung sowie die Vollständigkeit und Korrektheit seiner Angaben und sonstigen Informationen und deren rechtzeitiger Bekanntmachung im Rahmen der Vertragserfüllung. Alle durch die Verletzung dieser Mitwirkungspflicht entstandenen Zusatzkosten gehen zu Lasten des Käufers.

8.6. Soweit die Haftung der SONDEREGGER ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von SONDEREGGER.

8.7. Werden durch Handlungen oder Unterlassungen des Käufers oder seiner Hilfspersonen Personen verletzt oder Sachen Dritter beschädigt und wird SONDEREGGER aus diesem Grund in Anspruch genommen, steht SONDEREGGER ein Rückgriffsrecht auf den Käufer zu.

9. Eigentumsvorbehalt (Eigentumsbelehrung)

9.1. SONDEREGGER bleibt Eigentümerin der von ihr gelieferten Waren und montierten Anlagen bis sie die geschuldeten Zahlungen gemäss Vertrag vollständig erhalten hat. Die gelieferte Ware oder Anlage ist durch den Käufer bis zu diesem Zeitpunkt in einem wiederverkaufsfähigen Zustand aufzubewahren. Wird ein Abzahlungsgeschäft vereinbart, so bleibt die Ware oder Anlage bis zur Zahlung der letzten Rate im Eigentum von SONDEREGGER.

9.2. Mit Abschluss des Vertrages ist SONDEREGGER ermächtigt, alle zur Sicherung des Eigentumsvorbehalts erforderlichen Rechtsvorkehrungen wie die Eintragung in öffentlichen Büchern und Registern auf Kosten des Käufers vorzunehmen.

9.3. SONDEREGGER kann die Lieferung auch verweigern, wenn nach Abschluss des Vertrages Tatsachen bekannt werden, welche die Gegenleistung des Käufers aufgrund dessen mangelnder Leistungsfähigkeit und/ oder Bonität als gefährdet erscheinen lassen. Die Lieferung erfolgt in diesem Fall nur, sofern der Käufer vorleistet und angemessene Sicherheiten stellt. SONDEREGGER ist ausdrücklich berechtigt, bei Nichterfüllung nach Ablauf einer von ihr angesetzten Frist vom Vertrag zurückzutreten.

10. Umtauschrecht und Rücksendungen

10.1. Bestellungen auf sondershop.ch sind verbindlich und der Käufer ist grundsätzlich zur Abnahme der Ware oder Anlage verpflichtet.

10.2. Ein Umtausch ist nur in Ausnahmefällen innert maximal 10 Tagen unter Begründung und nach vorgängiger Anmeldung sowie schriftlicher Bestätigung durch SONDEREGGER möglich.

10.3. Eine Rücksendung mit vollständiger Gutschrift oder Umtausch der Ware kann nur auf ungebrauchte Produkte in Originalverpackung mit komplettem Zubehör gewährt werden. Ersatzteile und Zubehöre, welche auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers beim Hersteller bestellt oder speziell angefertigt wurden, können nicht retourniert werden.

10.4. Rücksendungen sind unter zwingender Beilage eines Lieferscheins und einer Rechnungskopie auf Kosten des Käufers zu versenden. Bei fehlenden Dokumenten kann der Wareneingang nicht bearbeitet werden. SONDEREGGER behält sich vor eine Umtriebsentschädigung von 15 Prozent des gesamten Auftragswertes, mindestens jedoch CHF 50.00 zuzüglich allfälliger Logistik- und Lagerkosten dem Käufer in Rechnung zu stellen.

11. Datenschutz

11.1. SONDEREGGER erhebt und speichert persönliche Kundendaten, soweit dies für die Geschäftsabwicklung erforderlich ist. Die Bearbeitung von Personendaten unterliegt den Bestimmungen der Schweizerischen Datenschutzgesetzgebung.

11.2. Die vom Käufer übermittelten Personendaten werden nicht an Dritte weitergegeben und lediglich für den jeweils angegebenen Zweck benutzt. Für die Sicherheit der Datenübertragung über das Internet übernimmt SONDEREGGER keine Gewähr.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

12.1. Sämtliche Geschäftsbeziehungen von SONDEREGGER unterliegen dem materiellen Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

12.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz von SONDEREGGER in Herisau/AR.

13. Schlussbestimmungen

13.1. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, berührt das die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

13.2. Im Übrigen behält sich SONDEREGGER die jederzeitige Änderung der allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen vor. Sie versieht die allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen mit einer Versionenangabe und einem Datum. Die jeweils verbindliche Fassung ist auf sondershop.ch abrufbar.

Stand 01.2021/ sondishop.ch